Auch wieder wahr. Bin kein Jurist, keine Ahnung wie die Erfolgschancen wären - kann mir aber vorstellen das sich das nicht wirklich lohnt.std hat geschrieben:Nicht in diesem fall. Hier wurde der Käufer bewußt über die komplette Gebrauchsunfähigkeit des Gerätes getäuscht
Naja, je nach Versicherung kann man sich ja mal juristischen Rat holen.